Der russische Präsident Wladimir Putin hat zwei durch das Parlament verabschiedete föderale Gesetze unterschrieben, die mit
dem Aufenthalt der Ausländer in der RF zu tun haben.
Insbesondere sind die Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, eine obligatorische Genehmigung für die Einstellung der Ausländer
ausstellen zu lassen.
Laut dem zweiten Gesetz dürfen die Ausländer sich registrieren lassen, indem sie nicht nur ihren Wohnsitz, sondern stattdessen
nach ihrem Wunsch ihren Arbeitsort anmelden. Die Anmeldung darf ab jetzt insbesondere die Gastgeberfirma übernehmen, angemeldet
kann auch per Post werden.