Die Staatsduma hat in erster Lesung verabschiedet, dass das russische Verfassungsgericht nach St. Petersburg umziehen soll.
Dadurch wird der Titel der zweiten Hauptstadt bekräftigt. Das wäre die erste russische Bundesbehörde, die ihren Sitz nicht
in Moskau haben würde. Damit sind die Erwartungen eines erheblichen Wachstums der Investitionen in die Nordhauptstadt verbunden.
(23.03.2006)