Russlands Präsident Putin hat ein Gesetz „Über die Sonder-Wirtschaftszone im Gebiet Kaliningrad“ unterzeichnet. Das Gesetz
löst das bislang geltende Regelwerk aus dem Jahr 1996 ab. Laut dem Gesetz sollen im Gebiet Investitionsprozesse intensiv gefördert
sowie konkurrenzfähige, auf Export orientierte Produktionsstätten gegründet werden. Die neuen Zoll- und Steuervergünstigungen
im Rahmen des Gesetzes werden ab 1. April 2006 für 25 Jahre gelten. Jedes Unternehmen, dass in die Produktion im Gebiet binnen 3 Jahren 150 Mio. Rb. investieren wird, wird berechtigt sein, sechs
Jahre lang keine Gewinnsteuer (von 24 Prozent) und keine Vermögenssteuer (von bis zu 2,2 Prozent) zu entrichten. In den nächsten
6 Jahren sollen die Unternehmen einen 50-prozentigen Nachlass bei der Bezahlung der Gewinnsteuer genießen, d.h.: nur 12 Prozent.
Es werden auch Zollermäßigungen bestehen. (20.01.2006)