Gesetz der Russischen Föderation über staatliche Aufkäufe
Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz der Russischen Föderation über staatliche Aufkäufe in Kraft getreten. Eine neue Fassung des
Gesetzes über staatliche Aufkäufe verpflichtet die staatlichen Unternehmen, alle Aufkäufe bei offenen Ausschreibungen und
Auktionen vorzunehmen. In 2006 wollen der Staat und die örtlichen Behörden im Wert von rund 2,5 Bio. Rubel aufkaufen. Die
wichtigsten Ausgabeposten sind EDV-Technik, Kraftfahrzeuge und wissenschaftliche Forschungen. Als größter Käufer wird die
Stadt Moskau rangieren. (13.01.2006)